Lärmaktionsplan tritt in Kraft | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Lärmaktionsplan tritt in Kraft

Lärm stresst und macht krank. So können laute Umgebungsgeräusche auf Dauer zu Schädigungen des Gehörs führen, aber auch das seelische und körperliche Wohlbefinden beeinträchtigen. Schlafstörungen, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Krankheiten oder Konzentrationsstörung können die Folge sein.

Die Europäische Kommission bezeichnet den Umgebungslärm sogar als eines der größten Umweltprobleme in Europa. Die EU Umgebungslärmrichtlinie sieht deshalb vor, strategische Lärmkarten auszuarbeiten, in denen wahrgenommene Lärmpegel dargestellt werden sowie Lärmaktionspläne zu erarbeiten, um diesem Problem entgegenzutreten.

So fand bei uns in Wenningstedt-Braderup am 27. Mai eine Informationsveranstaltung zur Lärmaktionsplanung statt, im Rahmen derer sich Interessierte in die Lärmaktionsplanung einbringen konnten - beispielsweise durch Erfahrungsberichte und konkrete Vorschläge. Auch online konnten Ideen eingebracht werden.Dabei lag die Beteiligung in Wenningstedt-Braderup deutlich über dem insularen Durchschnitt, wie Martin Seemann von der Gemeinde Sylt, der für das Projekt zuständig ist, betonte.

Die so gesammelten Anregungen wurden als konkrete Maßnahmen in den Entwurf des Lärmaktionsplans übernommen, welcher von der Gemeindevertretung am 30. September diskutiert und beschlossen wurde.

Die Verkehrsbelastung auf dem Straßenzug Hauptstraße / Westerlandstraße und auf der L24 sind das bestimmende Lärmproblem in der Gemeinde Wenningstedt-Braderup.

Folgende Maßnahmen zur Abnahme verkehrsbedingter Emissionen wurden letztendlich benannt:

Verringerung der Fahrgeschwindigkeit und Lichtsignalsteuerung

  • Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich Hauptstraße/Westerlandstraße in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr

  • Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf der L24 zwischen der Norddörfer Schule im Norden und der Fußgängerbrücke im Süden

  • Verringerung der Höchstgeschwindigkeit auf der K118 in Braderup auf 30 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts

  • Verringerung der Höchstgeschwindigkeit auf der K120 auf 30 km/h

Maßnahmen am Straßenbelag:

  • Einbau lärmarmer Straßenbeläge sowie ebener Einbau der Gullydeckel und Schieberkappen

Die im Lärmaktionsplan festgeschriebenen Maßnahmen werden nun an die zuständigen Stellen, also an den Kreis Nordfriesland und an das Land Schleswig-Holstein, übermittelt. In den kommenden fünf Jahren soll durch deren Umsetzung der Lärm deutlich gemindert werden.

Weiterführende Informationen: