Vier Kästen Brause, eine Schwimmnudel, ein Zweisitzersofa, ein Einkaufswagen, oder ein frisch gefangener Fisch (zugegebenermaßen mit ein wenig Anglerglück): All das ist etwa 1,50 m breit.
Und 1,50 m ist genau der Abstand, der beim Überholen von Radfahrenden innerorts mindestens eingehalten werden muss. Wer sich die tatsächliche Breite einmal vor Augen führen möchte, kann dies gern im Foyer im Haus am Kliff tun: Denn da steht Fischer Fritz mit seinem 1,50-Fang als Vergleich zur Verfügung.
Um sich auch im Alltag immer wieder an diese Grundregel zu erinnern, sind die Fischer-Duftanhänger mit zitrus-fruchtig-fröhlichen Duft eine super Sache. Diese halten wir aktuell im Gemeindebüro kostenfrei zur Abholung bereit.
Mit der neuen Kampagne von RAD.SH möchte die kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein anschaulich und amüsant Autofahrerinnen und Autofahrer auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr aufmerksam machen.
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