Klarheit für Eigentümer auf Sylt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wer auf Sylt eine Ferienwohnung vermieten will, muss prüfen, ob dafür eine Genehmigung vorliegt. Ausnahmen gelten nur für Altbauten. Seit dem Frühjahr 2023 überprüft der Kreis Nordfriesland systematisch die Nutzung von Ferienwohnungen auf Sylt. Hintergrund sind zahlreiche Fälle, in denen Wohnungen ohne entsprechende Genehmigung als Ferienwohnungen vermietet wurden. Jetzt informieren und rechtssicher vermieten!

Klarheit für Eigentümer auf Sylt

Seit Frühjahr 2023 kontrolliert der Kreis Nordfriesland gezielt die Nutzung von Ferienwohnungen auf Sylt. Hintergrund: Viele Immobilien wurden ohne Genehmigung als Ferienunterkünfte vermietet.

Wichtig zu wissen: Ferienwohnungen gelten baurechtlich nicht als normale Wohnungen. Wer eine Wohnung touristisch nutzen will, braucht eine Genehmigung – außer es handelt sich um Altgebäude:

Ausnahmen:

  • Das Gebäude wurde vor dem 01. August 1962 errichtet.

  • Oder vor dem 01. Januar 1977 sofern damals kein Bebauungsplan bestand.

    Wichtig hierbei:

    Es dürfen keine späteren Umbauten oder Ersatzgenehmigungen vorliegen.

Was ist zu tun?

Eigentümerinnen und Eigentümer sollten ihre Bauunterlagen prüfen. Die Gemeindebüros unterstützen bei der Terminvergabe zur Akteneinsicht, geben aber keine rechtlichen Auskünfte. Rechtsverbindliche Informationen erteilt ausschließlich die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Nordfriesland oder ein eigener Rechtsbeistand.

Ablauf der Kontrollen durch den Kreis:

  1. Erfassung der betroffenen Ferienwohnungen

  2. Sofortmaßnahmen nur bei akuter Gefahr (z. B. Brandschutz)

  3. Gemeinden haben bis zu 18 Monate Zeit, Planungsrecht ggf. anzupassen

  4. Erst danach folgen mögliche Nutzungsuntersagungen

Die Prüfungen laufen über mehrere Jahre. Eigentümer haben also Zeit, ihre Situation zu klären. Ziel ist eine rechtssichere Ferienvermietung mit Augenmaß.

Mehr Infos:

  • Termin zur Bauakteneinsicht in Ihrem Gemeindebüro vereinbaren

  • Kreis Nordfriesland, Bauaufsicht per E-Mail an info@nordfriesland.de oder telefonisch unter: 04841 - 670

  • Planungsrecht & Grundstücksdaten im Online-Portal SyltGIS

  • Erste Einschätzungen und fachliche Unterstützung sind durch ihre Architekten möglich.