Seit Frühjahr 2023 kontrolliert der Kreis Nordfriesland gezielt die Nutzung von Ferienwohnungen auf Sylt. Hintergrund: Viele Immobilien wurden ohne Genehmigung als Ferienunterkünfte vermietet.
Wichtig zu wissen: Ferienwohnungen gelten baurechtlich nicht als normale Wohnungen. Wer eine Wohnung touristisch nutzen will, braucht eine Genehmigung – außer es handelt sich um Altgebäude:
Ausnahmen:
Das Gebäude wurde vor dem 01. August 1962 errichtet.
Oder vor dem 01. Januar 1977 sofern damals kein Bebauungsplan bestand.
Wichtig hierbei:
Es dürfen keine späteren Umbauten oder Ersatzgenehmigungen vorliegen.
Was ist zu tun?
Eigentümerinnen und Eigentümer sollten ihre Bauunterlagen prüfen. Die Gemeindebüros unterstützen bei der Terminvergabe zur Akteneinsicht, geben aber keine rechtlichen Auskünfte. Rechtsverbindliche Informationen erteilt ausschließlich die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Nordfriesland oder ein eigener Rechtsbeistand.
Ablauf der Kontrollen durch den Kreis:
Erfassung der betroffenen Ferienwohnungen
Sofortmaßnahmen nur bei akuter Gefahr (z. B. Brandschutz)
Gemeinden haben bis zu 18 Monate Zeit, Planungsrecht ggf. anzupassen
Erst danach folgen mögliche Nutzungsuntersagungen
Die Prüfungen laufen über mehrere Jahre. Eigentümer haben also Zeit, ihre Situation zu klären. Ziel ist eine rechtssichere Ferienvermietung mit Augenmaß.
Mehr Infos:
Termin zur Bauakteneinsicht in Ihrem Gemeindebüro vereinbaren
Kreis Nordfriesland, Bauaufsicht per E-Mail an info@nordfriesland.de oder telefonisch unter: 04841 - 670
Planungsrecht & Grundstücksdaten im Online-Portal SyltGIS
Erste Einschätzungen und fachliche Unterstützung sind durch ihre Architekten möglich.