Erinnerung: Schneeräumpflicht! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Erinnerung: Schneeräumpflicht!


Ach ist das schön – schön rutschig!

Es hat aktuell erneut geschneit. Und es wird mehr erwartet. Was toll aussieht und Kinderherzen höher schlagen lässt, ist für viele ein Risiko. Daher wollen wir als Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Ordnung und Soziales der Insel Sylt auf diesem Wege erneut alle Grundstückseigentümer:innen, insbesondere Zweithausbesitzende – sowie von ihnen Beauftragte – sensibilisieren und an ihre Pflicht erinnern.


Je nach Wetterlage umfasst diese Verantwortung insbesondere die Schneeräumung sowie die Beseitigung von Eisglätte. Im Frühling und Herbst bezieht es sich auf wucherndes Unkraut und gefallenes Laub. Um die Sicherheit aller Fußgänger:innen zu gewährleisten, sind die Gehwege in der Gemeinde Sylt und im Amt Landschaft Sylt täglich in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr frei von Schnee und Eis zu halten. Die Reinigungsarbeiten sollten möglichst zeitnah nach dem Ende eines Schneefalls oder dem Entstehen von Glätte beginnen. Schnee und Eis, die nach 20:00 Uhr anfallen, sind werktags bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Wichtig! Der Einsatz von Streusalz oder anderen auftauenden Stoffen sollte der Umwelt zuliebe auf besondere klimatische Ausnahmefälle – etwa bei Eisregen – beschränkt bleiben.

Zudem ist darauf zu achten, dass der Schnee so geräumt wird, dass niemand durch die Haufen gefährdet oder behindert wird. Idealerweise erfolgt es auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges, alternativ am Fahrbahnrand. Schnee und Eis dürfen nicht von privaten Grundstücken auf Gehwege oder Fahrbahnen geschoben werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Straßenabläufe der Entwässerungsanlagen sowie Hydranten jederzeit frei zugänglich bleiben.

Für Fragen und weitere Informationen steht der
Fachbereich Ordnung und Soziales der Inselverwaltung Sylt, Fachdienst Ordnungsrecht, gerne zur Verfügung:

Telefon: 04651 / 851-508 oder -509
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-sylt.de

Die geltenden Satzungen zur Straßenreinigung kann jederzeit eingesehen werden auf:
https://amtlandschaftsylt.de/wenningstedt-braderup-sylt/satzungen-wenningstedt.html